Unter der Behandlungspflege versteht man eine ärztlich verordnete Tätigkeit wie:
Unter der Grundpflege wiederum versteht man alle wesentlichen Tätigkeiten des alltäglichen Lebens, die bei fehlender Eigenkompetenz durch eine Pflegekraft erbracht werden können.
Dazu zählen Leistungen wie:
Wenn solche Leistungen in Anspruch genommen werden sollen, ist die Einstufung in einen Pflegegrad ratsam.
Unter der Hilfe zur Pflege versteht man eine bedarfsorientierte Sozialleistung, welche in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen gewährt wird, denen die finanziellen Mittel fehlen um die notwendigen Kosten selber zu tragen.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neues Pflegestärkungsgesetz, nach dem die Pflegebedürftigkeit nun in fünf Pflegegrade unterteilt wird – anstelle von zuvor drei Pflegestufen. Berechnet wird die Pflegebedürftigkeit anhand der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und nicht wie zuvor nach dem zeitlichen Pflegeaufwand.